In Ergänzung der bisher vorherrschenden Regelung zum Thema: Anleinen von Hunden, hat Euer Vorstand den nachfolgenden erweiterten Beschluss am 24.03.2021 gefasst und einstimmig beschlossen
- Hunde sind auf den Wegen (Gänge 1-6) und auf der Außenfläche des Vereinsheims zwingend anzuleinen
- Ein Mitglied ist sowohl für Gäste, Besucherhunde verantwortlich als auch für die Einhaltung dieser Regelungen durch die Gäste, Besucherhunde
In Anwendung der obigen Regelungen zum Leinenzwang im KGV und unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen (Brut-, Setz, Aufzuchtzeit) gilt somit auch:
- Innerhalb eines Kleingartens dürfen Hunde weiterhin unter Aufsicht frei laufen.
Hierbei ist zu beachten, dass es die Pflicht des Halters / der Halterin ist, sicherzustellen, dass Hunde einen Kleingarten nicht selbstständig verlassen können, d.h. das Tor zum Kleingarten ist geschlossen zu halten, ein Überspringen oder Unterkriechen von Zäunen und Toren ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.
- Auf dem öffentlichen Weg Gänsekamp und dem unbefestigten Ufer der Mittelriede dürfen Hunde unter Aufsicht frei laufen.
Zum Schutz aller Mitglieder und deren Familien ist der Aufenthalt nachfolgender Hunde (Reinrassige/Mischlinge) in der Vereinsanlage und den Pachtgärten strengstens untersagt:
- American Bulldog
- American Staffordshire Terrier
- Boerboel
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Pit Bull Terrier
- Rottweiler
- Šarplaninac
- Südrussischer Owtscharka