Es wurde von Seiten des Kleingartenvereins Gänsekamp von 1956 e. V. in zahlreichen Mitteilungen (Internet/Aushang/Mitgliederversammlungen, persönlichen Ansprachen, etc.) auf die Einhaltung der Regelung im Umgang mit dem Absperrpfosten hingewiesen, d.h.
- der Absperrpfosten darf nicht dauerhaft entfernt, sondern nur für die kurze Zeit des Passierens mit dem PKW beim Ein- und Ausfahren entnommen werden.
Diese Regelung schließt auch ein, das ein schon beim Einfahren widerrechtlich entfernter Absperrpfosten nach dem Passieren von Euch eingesetzt wird!
Leider musste der Vorstand in den letzten Monaten wiederholt feststellen, dass der Absperrpfosten trotzdem dauerhaft entfernt wurde, bzw. nicht wieder eingesetzt wurde.
Daher wurde der Vorstand von einzelnen Vereinsmitgliedern/-innen gezwungen, denen die persönliche Bequemlichkeit höherwertig erscheint, als die Erhaltung eines Privilegs aller Vereinsmitglieder, nachfolgende Vorgehensweise festzulegen:
- Sollte ein Vereinsmitglied nachweislich und vorsätzlich gegen die Regelung im Umgang mit dem Absperrpfosten verstoßen, wird der Vorstand dieses Vereinsmitglied persönlich ansprechen und schriftlich zu einer Vorstandssitzung einladen und einen letzten Belehrungsversuch und Unterweisung im Umgang mit dem Absperrpfosten unternehmen.
- Sollte es im Anschluss erneut zu einer nachweislichen Zuwiderhandlung im Umgang mit dem Absperrpfosten durch das belehrte Vereinsmitglied kommen, sieht sich der Vorstand leider gezwungen, eine offizielle Abmahnung auszusprechen und die daraus resultierenden Konsequenzen durchzusetzen.
Bitte unterstützt Euren Vorstand dabei, diese Vorgehensweise nicht anwenden zu müssen und erinnert Euch gegenseitig an diese Regelung, bevor die Stadt Braunschweig uns, dem Kleingartenvereins Gänsekamp von 1956 e. V., dieses Privileg konsequenterweise für alle Vereinsmitglieder entzieht und es über die Polizei und Ordnungsamt durchsetzt.