FAQ:
Frequently Asked Questions - Thematische Antworten zu FAQ:
Ersthelfer im Notfall:
- Justin Schröder, Gang 4, Garten 42
- Sascha Böschen, Gang 4, Garten 44
Eintritt KGV-Verein (Mitgliedschaft und Pachtvertrag):
- Siehe Einzelpachtvertrag (Download) und Satzung (Download)
- Schriftliche Bewerbung als Mitlgied und Pächter (per Post/E-Mail)
- Besichtigung freier Pachtgärten mit dem Vorstand zum Kennenlernen
- Vergabe Pachtgarten an Neupächter durch den Vorstand (Mitgliedschaft und Pachtvertrag)
Kosten im KGV (Mitgliedschaft, Pachtvertrag, Strom, Versicherung)
Beispiel: Pauschale Schätzkosten pro Jahr für einen Kleingarten:440 qm Fläche: ca. 250€ /Jahr
- Unfall-Versicherungsschutz: erfolgt implizit über den Mitgliedsbeitrag über den Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. Hinweis: Es sind alle aktiven und passiven Mitglieder über den KGV-Verein versichert. Der Versicherungsschutz beinhaltet ebenfalls alle im privaten Haushalt des Mitglieds lebenden Personen (bspw. Kinder, Lebenspartner, Gemeinschaften). Nicht versichert sind Personen, bspw. Kinder, Freunde, Partner, Gäste, Dritte mit eigenem Haushalt.
Austritt KGV-Verein (Mitgliedschaft und Pachtvertrag)
- Siehe Einzelpachtvertrag (Download) und Satzung (Download)
- Schriftliche Kündigung (handschriftliche Unterschrift)
- Kostenpflichtige Wertermittlung des Pachtgartens für den Pächter
- Umsetzung der Auflagen und Mängel aus Wertermittlung durch den Pächter, erst dann Neuverpachtung an Nachpächter durch den Vorstand möglich
Informationsquellen (intern):
- Schaukasten Eingang Gänsekamp (Parkplatz)
- Schaukasten (Vereinsheim)
- Homepage KGV
- Zeitschrift der Gartenfreund (Digital/Papier)
- Rettungsplan
Informationsquellen (übergreifend):
Vorgaben für Vereinsmitglieder und Pächter:
- Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V.
- Satzung 2016 mit Schlichtungs- und Gartensordnung
- Einzelpachtvertrag über Kleingarten (Stadtbezirke BS)
- Bundeskleingartengesetz (BKleinG)
- Verordnungen der Stadt Braunschweig
- Beschlüsse des Vorstands
Weitere Informationen, bspw. zu Fachberaterlehrgängen, Seminaren, etc. sind bei Interesse unter:
oder in der Verbandszeitschrift für das Kleingartenwesen:
- Gartenfreund zu finden.
Regelmäßige Termine:
Für Vereinsmitglieder, Pächter und Vorstandsmitglieder:
- Mitgliederversammlung (MGV)
- Vorstandssitzungen
- Mitglieder-Sprechstunde
- Gemeinschaftsarbeit
- Begutachtung des KGV Pflegezustands, d.h. der Anlage und Kleingärten durch Fachberater, Vorstand
- Gemeinschaftscontainer (Gartenabfälle)
- Stromablesung (schriftliche Meldung an Vorstand zu Stichtermin)
- Schornsteinfeger (abhängig von vorhandener Brandstätte)
- externe Termine (LV, Gartenfreund)
Gemeinschaftsarbeit:
- Jeder Pächter hat 10h/Jahr Gemeinschaftsarbeit abzuleisten
- Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird mit 20€/h in der Jahresabrechnung verrechnet
- Termine für Gemeinschaftsarbeit siehe Aushänge oder Termine: Gemeinschaftsarbeit
Ruhezeiten:
Die Ruhezeiten in der Kleingartenanlage sind ganzjährig (saisonal unabhängig) einzuhalten.
- Mo. - Sa. von 13:00-15:00 und 20:00 - 7:00
- So. und Feiertage: ganztägig
Gangregeln:
Aus Sicherheitsgründen und Schonung der Hauptgangwege (1 - 6) gilt:
- Kein Befahren, Abstellen von Fahrrädern, Fahrradanhängern, Lastenfahrrädern, Kleinkrafträdern, Scooter, Inliner, etc. im Gang.
- Entsprechende Fahrzeuge sind zu schieben.
- Die Gangwege sind stets freizuhalten.
Rettungsplan:
Der Rettungplan befindet sich im Schaukasten am Eingang Gänsekamp (Parkplatz). Er setzt sich aus dem Lageplan und einer namentlichen Auslistung (Nachname) der Pächter und Gartennummer zusammen. Diese soll den Einsatzkräften / Betroffenen im Notfal eine schnelle Orientierung ermöglichen.
Hinweis: Gartenfreunde die explizit keine Zuordnung ihres Nachnamens / Gartennummer auf dem Rettungplan wünschen, können eine bewußte Streichung veranlassen. Diese ist bitte zur Absicherung in schriftlicher Form per Brief/Email mit Unterschrift an den Vorstand zu richten.
Kleintierhaltung:
Gemäss Einzelpachtvertrag ist die Tierhaltung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für die Haltung von Kleintieren kann der Verpächter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Zwischenpachtvertrages mit näheren Anweisungen schriftlich gestatten.
Hunde:
Hunde sind erlaubt. Es gilt die Regelung Hunde.
Bienen:
Imkerei und Bienenhaltung ist dem Vorstand und den angrenzenden Kleingartennachbarn aus kleingärtnerischem Frieden mitzuteilen.
Gemäss Einzelpachtvertrag ist die Tierhaltung grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für die Haltung von Bienen kann der Verpächter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und des Zwischenpachtvertrages mit näheren Anweisungen schriftlich gestatten.
Wasser:
Die Pachtgärten haben keinen Frisch-/Brauch-/Abwasseranschluss (Kanalanschluss).
Brauchwasser/Abwasser:
Brauchwasser/Abwasser muss in den Pachtgärten aufgefangen werden und umweltgerecht entsorgt werden.
Brunnen:
Sind teilweise in den Pachtgärten schon vorhanden und können genutzt werden. Allerdings hat das Brunnenwasser keine Trinkwasserqualität. Zum Gießen und Planschen ist es aber super. Nach Beantragung und schriftlicher Zustimmung des Vorstands können Brunnen nachträglich gebohrt werden. Die Brunnen sind bei der Stadt Braunschweig über ein Brunnenregister über den Vorstand und Landesverband anzeigepflichtig. Der schriftliche Antrag ist mit den Daten: Name, Vorname und Gartenummer an den Vorstand zu richten (Antrag: siehe Download: Antrag_Bohren_Brunnen (LV) Stand 2018)
Trinkwasser:
Der Wasserhahn befindet sich am Vereinsheim (Hinterseite). Saisonal wird das Wasser im Frühjahr/Winter vom Vorstand je nach Frostlage an-/abgestellt.
Toiletten:
In den Pachtgärten können Torftoiletten oder Toiletten mit genehmigungs- und prüfpflichtigen Abwassertanks betrieben werden. Der Betrieb, Wartung und fach- und umweltgerechte Entsorgung obliegt dem Pächter. Der Betrieb von Chemietoiletten ist strengstens untersagt.
Stromanschluss:
Der Stromanschluss ist überwiegend in den Pachtgärten vorhanden.
Stromablesung:
Die Meldung der Stromablesung ist durch die Mitglieder (Name, Gartennummer, Datum und Zählerstand) schriftlich per Mail:
Schornsteinfeger:
Bei vorhandener Brandstätte/Schornstein in der Laube muss eine regelmäßige Überprüfung/Reinigung durch den Schornsteinfeger über den Pächter erfolgen. Der Schornsteinfeger wird über die Schaukästen/Internet durch den Vorstand angekündigt, individuelle Terminabsprachen mit dem Schornsteinfeger und Sicherstellung der Betriebssicherheit der Brandstätten obliegen dem Pächter.
Brennverbot:
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten. Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Feuerschalen / Feuerkörbe:
Sind erlaubt und es gelten nachfolgende Regelungen:
- Es dürfen keine Grünabfälle verbrannt werden.
- Es darf nur abgelagertes und unbehandeltes Holz verwendet werden.
- Schädliche Umwelteinflüsse sind zu vermeiden, d.h. keine übermäßige Rauchentwicklung durch unsachgemässe Nutzung, die andere Vereinsmitglieder oder Dritte stört oder irritiert (Feuerwehreinsätze).
- Löschwasser ist griffbereit zu halten und Restglut ist abzulöschen.
- Der Gefahr von Funkenflug und Waldbrandgefahr (Trockenheit) strengstens zu beachten.
- Die aktuell gültige Verordnung der Stadt Braunschweig ist strengstens zu beachten.
Wabe und Mittelriede:
Unser Kleingartenverein liegt zwischen Wabe und Mittelriede, daher ist in bestimmten Regionen der Kleingartenanlage stets mit Überschwemmungen nach Starkregenereignissen, Schneeschmelze, etc. zu rechnen und entsprechende Vorbereitungen und Vorkehrungen durch den Pächter bei der Planung und Bewirtschaftung und Nutzung des Pachtgartens zu beachten und zu erwarten.
Spielgeräte:
Rutschen, Schaukeln, Sandkästen, etc. dürfen im Pachtgarten für den kleingärtnerischen Nachwuchs unserer Familien sicherlich aufgestellt werden. Aufsichtspflicht, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme, jahreszeitliche Sicherung (Herbststürme) sind hier oberstes Gebot für die Pächter. Für entstehende Schäden haftet der Pächter.
Trampoline:
Dürfen im Pachtgarten für den kleingärtnerischen Nachwuchs unserer Familien sicherlich aufgestellt werden. Laut Beschluss des Vorstands ist der Aufstellzeitraum vom 1. März bis 31. Oktober geregelt. Aufsichtspflicht, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme, jahreszeitliche Sicherung (Gewitter, Herbststürme) sind hier oberstes Gebot für die Pächter. Für entstehende Schäden haftet der Pächter.
Schwimmbecken:
Dürfen im Pachtgarten für den kleingärtnerischen Nachwuchs unserer Familien sicherlich aufgestellt werden. Details sind dem Einzelpachtvertrag zu entnehmen, unter anderem sind dort die Eigenschaften des Schwimmbeckens (Art: transportabel, , max. Höhe:0,8m, max. Wasserfläche: 10m2) und der Aufstellzeitraum 1. März bis 31. Oktober geregelt. Aufsichtspflicht, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme sind hier oberstes Gebot für die Pächter. Für entstehende Schäden haftet der Pächter.
Absperrpfosten Gänsekamp:
Darf nur für die Durchfahrt beim Ein-/Ausfahren aus dem Gänsekamp entfernt werden und ist sofort wieder aufzustellen. Der notwendige Dreikant-Steckschlüssel M10 kann in Fachgeschäften erworben werden. Es gilt die Regelung: Absperrpfosten
Container:
Dürfen kurzfristig zur Be-/Entladung auf dem Grünstreifen auf dem Gänsekamp abgestellt werden. Verunreinigungen und Beschädigung des Grünstreifens sind vom Pächter zu beseitigen. Eine Ankündigung an den Vorstand ist empfehlenswert, um Probleme mit Dritten zu vermeiden.
Anlieferung von Gütern:
Anlieferungen von Gütern (Sand, Steine, Baumaterial), Anhänger, PKW dürfen kurzfristig zur Be-/Entladung auf dem Grünstreifen auf dem Gänsekamp gelagert/abgestellt werden. Verunreinigungen und Beschädigung des Grünstreifens sind vom Pächter zu beseitigen. Eine Ankündigung an den Vorstand ist empfehlenswert, um Probleme mit Dritten zu vermeiden.
Gartengeräte-Ausleihe:
Vereinsmitglieder können soweit verfügbar und betriebsbereit nachfolgende Gartengeräte ausleihen:
- Heckenscheren (230V)
- Laubsauger (230V)
- Rasenmäher (Viertakt-Benzin)
- Gartenhäcksler (230V)
- Vertikultierer (Viertakt-Benzin)
- Gartenwalze (manuell)
Ansprechpartner: Anne Johansen (Kassiererin)
Anhänger-Ausleihe:
Es besteht für alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit einen PKW-Anhänger für einen Unkostenbeitrag von 10€ + 50€ Kaution auszuleihen, um bspw. Gartenabfälle zu entsorgen. Ein notwendiges Transportnetz und Anschlußadapter stehen ebenfalls zur Verfügung. Ansprechpartner: Anne Johansen (Kassiererin)
Vereinsheim:
Wird für Vorstandssitzungen und Veranstaltungen des KGV genutzt. Es kann für private Veranstaltungen von Mitgliedern kostenpflichtig genutzt werden. Es sind ein Saal, Unisex-Toiletten (Wasserspülung) und Küche vorhanden. Kontakt über den Vorstand.
Klammerbörse:
Universelles Medium beim Vereinsheim zum Platzieren von einfachen Notizzetteln bis liebevoll gestalteten Bildern oder Ausdrucken anbieten, um sich mit anderen Gartenfreunden/-innen auszutauschen:
• Suche, Angebote, Verkaufe, Wiederverwertung, Räumung, Verschenke, etc.
Dies kann bspw. nachfolgende Aspekte betreffen:
• Kontakte (Spiele, Musizieren, Wasserschlacht, Wikingerschach, Urlaubsvertretung, etc.)
• Tatkräftige Unterstützung oder Rat
• Saat- und Pflanzgut, Stauden, Setzlinge, etc.
• Sachen wie Spielzeug, Werkzeug, Rasenkanten, Platten, Holz, Schnittgut, etc.
Für die Pflege und zur ersten Kontaktaufnahme über die Garten-Klammerbörse ist minimal ein
• Datum des Aushangs und die Gartennummer (bestenfalls inkl. Vorname) hilfreich.
Nutzung Garten 6b:
Vereinseigener Gemeinschaftsgarten für:
- Kompostieren von Gartenabfällen der Gemeinschaftsarbeit (Heckenschnitt, Unkraut, Pflegearbeiten Gartenanlage)
- Zwischenlagerung Holzschnitt Mittelriede
- Demo-Projekte: bspw. Schwarze Erde
- Ansprechpartner: Fachberaterin und stellvertrender Fachberater
Schmetterlingswiese:
- Wo: Vereinsheim, beim umzäunten Gastank
- Ziel: Förderung von Hummeln, Wildbienen und Falter
- Details: Planung und Info
- Ansprechpartnerin und Patin: Birgit Huvendieck (Gang 6 Garten 66a)
Altlasten Asbest:
Solange mutmaßlich asbesthaltige Werk- und Baustoffe im Kleingarten (Dachbauten, Beetumrandungen, Fenster, etc.) historisch genutzt und verbaut wurden, brauchen diese nicht vom Pächter entfernt werden, sofern diese unbeschädigt sind. Werden diese Werk- und Bausstoffe beschädigt oder ausgegraben (Umgestaltung, Renovierung der Laube, etc.), so müssen diese fach- und umweltgerecht entsorgt werden. Zur genauen Abklärung bei verdächtigen Gegenständen bietet die Stadt Braunschweig Hilfe an oder der Pächter entsorgt den verdächtigen Gegenstand fach- und umweltgerecht bspw. über ALBA mit Entsorgungsnachweis. Es ist sehr wichtig, sich als Pächter erst bei ALBA über die genaue Vorgehensweise zu informieren, da sich der Pächter ansonsten schon beim Lagern, Transport des verdächtigen Gegenstands strafbar macht. Auch hier gilt: "Unwissenheit schützt leider vor Strafe nicht!".