Der Aufstellzeitraum für Trampoline ist vom 1. März bis 31. Oktober geregelt. Aufsichtspflicht, Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme und jahreszeitliche Sicherung (Gewitter, Herbststürme) ist vom Pächter zu gewährleisten. Hinweis: Für entstehende Schäden haftet der Pächter.